Die Gemeinde hat im angefochtenen Entscheid denn auch ausdrücklich festgehalten, dass es ihrer Ansicht nach sowohl auf der Bauparzelle als auch in deren Umgebung weniger problematische Standorte gebe. Der von der Gemeinde erteilte Bauabschlag führt somit nicht zu einem grundsätzlichen Verbot für freistehende Mobilfunkantennen in der Gemeinde Uetendorf.