c) Aus der dem OLK-Bericht vom 13. Juni 2019 beiliegenden Fotodokumentation ist ersichtlich, dass das Orts- bzw. Strassenbild im Bereich der geplanten Mobilfunkanlage von der L.________strasse aus betrachtet, insbesondere aus Blickrichtung Süden, intakt und harmonisch erscheint. Die Umgebung ist geprägt von den zahlreichen Rasenflächen, Hecken und Bäumen, welche die Freiräume zwischen den Wohnhäusern durchgrünen. Die Bahnanlage und die Hochspannungsleitung befinden sich weiter östlich und sind von der L.________strasse aus nicht bzw. nur beschränkt einsehbar. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin haben diese daher keine negative Auswirkung auf die erwähnte Perspektive.17