c) Gemäss Einschätzung der OLK hätten die bestehenden, umliegenden Infrastrukturanlagen, wie beispielsweise die Bahnlinie mit der Lärmschutzwand oder die parallel dazu verlaufenden Hochspannungsleitungsmasten, nur einen geringen Einfluss auf die Integration der geplanten Mobilfunkanlage. Die L.________strasse trage durch ihre 7/11 Kanton Bern BVD 110/2019/45 Canton de Berne