b) Zur Wirkung des Bauvorhabens in Bezug auf das umliegende Strassen-, Orts- und Landschaftsbild führt die OLK zusammengefasst aus: Die Mobilfunkanlage werde aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zur L.________strasse und deren geraden Verlaufs im Strassenraum von weit her markant in Erscheinung treten. Da sie freistehend und deshalb in voller Höhe sichtbar sei, werde die 20 m hohe Antenne die Umgebung dominieren. Im nordöstlichen Teil des Quartiers, auf der anderen Seite der Bahnlinie, sei die Antenne vom Strassenraum aus grösstenteils zwar durch die Lärmschutzwand verdeckt und daher weniger dominant.