Mit den Fahrleitungsmasten befänden sich im näheren Umfeld zudem bereits technisch bedingte Bauten. Da sich der geplante Standort auf der anderen Seite der L.________strasse und nicht auf der gleichen Höhe wie der unbebaute Teil der Allmend befinde, werde dieser durch die Mobilfunkanlage schliesslich nicht beeinträchtigt. Im Übrigen befinde sich der geplante Standort am Rande des Siedlungsgebiets, sodass die Mobilfunkanlage innerhalb des Siedlungsgebiets weder dominant noch prägend in Erscheinung treten könne. Das Ortsbild werde folglich nicht beeinträchtigt.