b) Gemäss den Bauplänen soll die Mobilfunkanlage in der südwestlichen Ecke der Parzelle Nr. K.________, in einem Abstand von ca. 2.5 m zum Gehweg, der entlang der L.________strasse verläuft, erstellt werden. Der freistehende Antennenmast mit Söllleiter weist ohne Blitzschutz eine Höhe von 20.1 m auf. Die drei Antennenkörper (mit Massen von jeweils rund 2.55 x 0.40 x 0.20 m) sollen auf einer Höhe von gut 17 m und die beiden Richtfunkantennen auf einer Höhe von ca. 16.5 m am Mast befestigt werden. Darunter, auf einer Höhe von etwa 15.8 m, ist ein Podest vorgesehen.