«Die Mobilfunkanlage betrifft kein Schutzgebiet und liegt nicht in unmittelbarer Nähe eines erhaltens- oder schützenswerten Baudenkmals. Trotzdem ist der gewählte Standort (freistehend) im Eingangsbereich Allmend sowie der Nähe zur Strasse und Wohngebäuden zu prägend und zu dominant. Auf dem Grundstück der Grundeigentümerin sowie im weiteren Umfeld davon wären weniger problematische Standorte zu finden. Anlässlich einer Begehung mit dem Büro-HPK [Hochbau- und Planungskommission] zeigte sich weder der Betreiber noch die Grundeigentümerin an einer optimaleren Lösung interessiert. Eine Verschiebung innerhalb des Grundstückes wäre, nach Ansicht der Baubewilligungsbehörde Uetendorf, möglich.