3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch den Einsprechenden Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Die Gemeinde hält mit Stellungnahme vom 11. April 2019 an ihrem Gesamtbauentscheid fest. Mit Beschwerdeantwort vom 15. April 2019 beteiligten sich die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner 1 bis 118 als Partei am Verfahren. Sie beantragen die Abweisung der Beschwerde. Mit Beschwerdeantwort vom 16. April 2019 beteiligte sich die Beschwerdegegnerin 119 als Partei am Verfahren.