2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 11. März 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 7. Februar 2019. Zudem sei die Vorinstanz anzuweisen, das Bauvorhaben zu bewilligen. Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, die geplante Mobilfunkanlage ordne sich gut ein und führe nicht zu einer Beeinträchtigung des Ortsbilds.