20.1 m und soll in der südwestlichen Ecke des Grundstücks, in unmittelbarer Nähe zur L.________strasse, aufgestellt werden. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 7. Februar 2019 erteilte die Gemeinde Uetendorf aus Gründen der Erscheinung bzw. der Verletzung des Ortsbilds den Bauabschlag.