In einer ersten Etappe soll der Ladenteil in der westlichen Gebäudeecke zu Wohnraum umgenutzt werden, in der zweiten Etappe innerhalb von drei Jahren der Ladenteil in der nördlichen Gebäudeecke. Mit Entscheid vom 11. Februar 2019 erteilte die Gemeinde Frutigen den Bauabschlag ohne Bekanntmachung. 1 Siehe Vorakten pag. 19 und Pläne in der Beilage der Vorakten RA Nr. 110/2019/44 2