1. Der Beschwerdeführer reichte am 21. Juli 2017 bei der Gemeinde Frutigen ein generelles Baugesuch ein für die Umnutzung von Gewerberaum zu Wohnraum auf Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. B.________. Die Parzelle an der C.________strasse liegt in der Mischzone Kern MK A und im Perimeter der Überbauungsordnung (UeO) Kern. Der Beilage vom 21. Juli 2017 zum generellen Baugesuch und dem Grundrissplan EG vom 20. Juli 2017 lässt sich entnehmen, dass die Umnutzung in zwei Etappen stattfinden soll.1 In einer ersten Etappe soll der Ladenteil in der westlichen Gebäudeecke zu Wohnraum umgenutzt werden, in der zweiten Etappe innerhalb von drei Jahren der Ladenteil in der nördlichen Gebäudeecke.