Das Bürohaus mit Leichtmetallfassade von 1973/74 (Bälliz 1) ist im Bauinventar jedoch nicht aus ästhetischen, sondern architekturhistorischen Gründen als schützenswert aufgeführt und im ISOS als störendes Objekt vermerkt (Nummer 3.2.3).28 Allfällige Beeinträchtigungen sind jedoch kein Grund, weitere Beeinträchtigungen zu erlauben.29 In diesem dicht bebauten, heterogenen Gebiet besteht erst recht ein besonderes Interesse, bei der Brücke die Sicht auf den Aareraum frei zu lassen.