Die Werbung würde das Ortsbild stark verändern und die filigrane Brücke wäre nicht mehr als solche erkennbar.15 Am Standort bei der Kuhbrücke ergänzte er, dass eine geringere Anzahl Werbeflächen pro Brücke keine Verbesserung darstellen würde. Problematisch sei die ganzjährige, vollflächige Belegung der Brückengeländer. Zwei bis drei Werbebanner pro Jahr in der Mitte der Brücke für einzelne übergeordnete Ereignisse und Grossanlässe wären weniger problematisch.16 c) Die Beurteilung der KDP ist nachvollziehbar und überzeugt. Weitere Gutachten oder Abklärungen gemäss den Beweisanträgen der Vorinstanz waren nicht erforderlich. Die 12 Protokoll des Augenscheins vom 15. Mai 2019, S. 7