Sie ist in ihrer Gesamtheit ein historisches Baudenkmal. Ihre Erscheinung sowie ihre Struktur, ihre prägenden Elemente und Merkmale sind zu erhalten und zu pflegen. In der Kommentarspalte heisst es zu Abs. 1: "Trotz den erhöhten gestalterischen Anforderungen bleibt die Altstadt ‒ und innerhalb dieser besonders das Bälliz ‒ ein wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt und somit ein Baugebiet von hoher Dichte mit einem entsprechenden Erneuerungsbedarf." 4 Stellungnahme vom 8. März 2019, Eingaben vom 17. April und 9. August 2019