c) Die vier betroffenen Brücken liegen in der Innenstadt. Die Allmendbrücke, Postbrücke und Bahnhofbrücke erschliessen das Bälliz von Süden bzw. Südwesten her, die Kuhbrücke verbindet das Bälliz und die rechtsufrige Altstadt. Diese Innenstadtgebiete sind in der kommunalen Bauordnung als Erhaltungs- und Entwicklungsgebiete definiert und stellen Schutzgebiete im Sinne von Art. 86 BauG dar (Altstadtgebiete A II "Bälliz" und A III "Gassen", vgl. Zonenplan I und Art. 31 und 32 GBR8). Gemäss Art. 32 GBR umfasst die Altstadt das Gebiet innerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung. Sie ist in ihrer Gesamtheit ein historisches Baudenkmal.