Vereinsleben und vielfältige Veranstaltungen seien unbestritten. Die Brücken seien heute aber in einem Ausmass mit Fremdwerbung behängt, das nicht bewilligungsfähig erscheine. Für den Gesamteindruck sei auch der Blumen- und Fahnenschmuck an den Brücken massgebend. Die Fahnen an den Brücken hätten zeitweise ebenfalls Werbecharakter. Das Ortsbild vertrage keine zusätzlichen Plakate an den Brückengeländern.4