Die Spielregeln für die Brückenwerbung seien inzwischen weiter verschärft worden. Für kommerzielle Werbung stehe die Brückenwerbung in Zukunft nicht mehr zur Verfügung und die Dauer für den Aushang sei auf zwei Wochen beschränkt worden. Der Entwurf der überarbeiteten Weisung für den temporären Aushang von Transparenten (Brückenwerbung) werde dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt, sobald die Baubewilligung rechtskräftig sei. Mit den überarbeiteten Weisungen strebe die Stadt Thun einen Ausgleich zwischen den erwähnten Interessen an.3