Die Brückenwerbung werde nach Erteilung der Baubewilligung in dieses Plakatierungskonzepts integriert. Dank der Brückenwerbung habe die illegale Plakatierung in Grenzen gehalten werden können. Zusätzliche Litfasssäulen oder Plakatanschlagestellen vermöchten nicht den gleichen Zweck zu erfüllen und beeinträchtigten das Ortsbild ebenfalls. Bei der Beurteilung des Baugesuchs seien nicht ausschliesslich denkmalpflegerische Aspekte zu berücksichtigen, sondern alle relevanten Interessen (Förderung der Vereine, lebendige Innenstadt, Denkmalpflege) gegeneinander abzuwägen. Die Spielregeln für die Brückenwerbung seien inzwischen weiter verschärft worden.