5. Das Rechtsamt führte im Beisein der Parteien und einer Vertretung der KDP einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Am Augenschein waren die Brücken frei von Transparenten, weil die Stadt dafür keine Bewilligungen mehr ausstellte. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Stadt Thun nahm mit Eingabe vom 17. Juni 2019 Stellung. Der Regierungsstatthalter von Thun reichte am 17. April 2019 einen Beweisantrag und am 9. August 2019 ein weiteres Beweismittel ein. Das Rechtsamt gab der Stadt Thun Gelegenheit zu einer allfälligen Stellungnahme. Davon machte diese nicht Gebrauch.