2. Mit Baubewilligung und Baupolizeiverfügung vom 5. Februar 2019 bewilligte der Regierungsstatthalter von Thun die Anschlagstellen an den Standorten 5 bis 8 (Hofstettenstrasse, Gwattstrasse, Tempelstrasse/Allmendingen). Den Bauvorhaben an den Standorten 1 bis 4 (Kuhbrücke, Allmendbrücke, Postbrücke und Bahnhofbrücke) erteilte er den Bauabschlag (Ziffer 3.2.1 des Entscheids). In Ziffer 3.2.2 ordnete er an, dass die Werbebanner an den Brückengeländern noch bis am 30. April 2019 toleriert würden. Ab dem 1. Mai 2019 sei das Anbringen von Werbung auf der Allmendbrücke, der Kuhbrücke, der Postbrücke, der Bahnhofbrücke, der Sinnebrücke und der Mühlebrücke ausdrücklich untersagt.