1. Seit rund 30 Jahren können Vereine und Organisationen mit Bewilligung des Polizeiinspektorats Werbebanner mit Veranstaltungswerbung an den Brücken der Thuner Innenstadt anbringen. Im Oktober 2016 teilte der Regierungsstatthalter von Thun der Stadt mit, dass die Brücken in der Innenstadt inzwischen fast ganzjährig mit Reklamen behängt seien. Es handle sich um baubewilligungspflichtige Fremdreklame; eine Baubewilligung bestehe nach seiner Kenntnis nicht. Die Beteiligten einigten sich in der Folge darauf, dass die Brückenwerbung bis Ende 2018 toleriert werden soll.