eingeräumt, um den angeordneten Rückbau vorzunehmen. Diese Frist erachtet die BVE als angemessen. Der Beschwerdeführer hat den Rückbau bis Ende Juni 2019 und damit innert knapp vier Monaten vorzunehmen. 6. Ergebnis und Kosten a) Zusammenfassend ist die Beschwerde abzuweisen und der Bauabschlag sowie die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde sind zu bestätigen. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird neu angesetzt.