Zudem biete sich in der Scheune eine gute Gelegenheit zur Schaffung von neuem, strukturpolitisch erwünschtem Wohnraum. Eine Weiternutzung der Scheune zu landwirtschaftlichen Zwecken könne nicht mehr verlangt werden, da der Baugrund 2014/2015 rechtskräftig aus dem Geltungsbereich des BGBB entlassen worden sei.