b) Der Beschwerdeführer bringt vor, bei einer Verweigerung des Einbaus einer Erstwohnung gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. a RPV sei zu prüfen, ob allenfalls eine touristisch bewirtschafte Zweitwohnung i.S.v. Art. 7 Abs. 1 Bst. b ZWG12 als örtliches Kleingewerbe gestützt auf Art. 39 Abs. 1 Bst. b RPV bewilligt werden könnte. Die Bewirtschaftung einer regelmässig vermieteten Wohnung weise Ähnlichkeiten zu dem, nach der Praxis bewilligungsfähigen Betrieb eines Wirtshauses auf. c) Die Vermietung einer Ferienwohnung kann nicht unter den Begriff des örtlichen Kleingewerbes subsumiert werden. So definiert sich eine solche touristische Vermietung