Es werden somit alte Wände abgebrochen und diverse neue Wände erstellt. Eine neue Erschliessungstreppe im Wohn-/Küchenbereich führt sodann in ein neu erschaffenes Dachgeschoss, welches als "Estrich" bezeichnet ist. In dem als "Stall" bezeichneten Raum im Erdgeschoss ist sodann südostseitig ein neues Fenster eingetragen. Auch wenn im Gegenzug auf die Futterküche und das WC im Erdgeschoss verzichtet wird, so sprengen diese Massnahmen zur Erstellung einer komplett neuen Wohnung den Rahmen baubewilligungsfreier Unterhalts- und Renovationsarbeiten klar. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24a RPG kommt dafür nicht in Frage.