Die Pläne des umstrittenen Baugesuchs des Beschwerdeführers machen deutlich, dass neben der beabsichtigten Zweckänderung der Scheune zu einer (nichtlandwirtschaftlichen) Wohnnutzung zahlreiche bauliche Massnahmen vorgesehen sind. So ist etwa im Obergeschoss eine völlig neue Raumstruktur vorgesehen. Die in den massgebenden alten Plänen als "Dihli" und "Hühner" bezeichneten Räume werden in einen offenen Wohn- und Küchenbereich umgestaltet und mit einem neu abgetrennten Bad ergänzt. Es werden somit alte Wände abgebrochen und diverse neue Wände erstellt.