WC im Erdgeschoss beinhalte. Vergleiche man den ursprünglichen Ausbaustandard mit dem heutigen widerrechtlichen Bestand, so müsse festgestellt werden, dass das Gebäude in keiner Weise der damaligen Baubewilligung entspreche. Vorliegend handle es sich um eine vollständige Wohneinheit inkl. Nasszelle, Küche und zeitgemässer Wärmedämmung. Die Argumentation, es handle sich nur um eine Modernisierung der Wohnstruktur mit Verschiebung zonenkonformer Infrastruktur, greife nicht.