baubewilligungspflichtig.7 b) Der Beschwerdeführer bringt vor, der vom AGR nun als widerrechtlich eingestufte Zustand sei in baulicher Hinsicht nicht durch ihn geschaffen worden, sondern bestehe schon seit Jahrzehnten. Bereits 1983 sei in der fraglichen Scheune ein Ensemble aus voll ausgebauten Räumen mit Nasszelle und Küche eingerichtet worden. Er habe mit den eingeleiteten baulichen Massnahmen die Besorgung von Unterhaltsarbeiten an den 35- jährigen haustechnischen Installationen (Küche und WC/Waschgelegenheit) bezweckt. Das Vorhaben könne unter Art. 24a RPG bewilligt werden.