- die neue Decke mit Isolation und die Deckenisolation vollständig zu entfernen; - die neuen Fenster sowie die Aussenwandverkleidungen vollständig zu entfernen; - sämtliche, auch die hier nicht aufgeführten, unbewilligten Bauarbeiten rückgängig zu machen; - das ehemals schon bestehende "Zimmer" im OG über dem Einstellraum EG muss nicht zurückgebaut werden. Dieses "Zimmer" darf jedoch nicht zum dauernden Wohnen, auch nicht als Ferienwohnung genutzt werden. In den unter Punkt 5.1 erwähnten, als ungültig gestempelten Projektplänen sind die entsprechenden Konstruktionsteile ergänzend gestrichelt und gelb eingezeichnet."