__ bis zum 1. März 2019 rückgängig zu machen, das heisst - die neu eingebauten Wände und die Isolation vollständig zu entfernen; - die zusätzlichen sanitären und elektrischen Installationen vollständig zu entfernen; - die neue Decke mit Isolation und die Deckenisolation vollständig zu entfernen; - die neuen Fenster sowie die Aussenwandverkleidungen vollständig zu entfernen; - sämtliche, auch die hier nicht aufgeführten, unbewilligten Bauarbeiten rückgängig zu machen; - das ehemals schon bestehende "Zimmer" im OG über dem Einstellraum EG muss nicht zurückgebaut werden.