Wohnung) negativ. 2. Der Beschwerdeführer reichte als Grundeigentümer der Parzelle Aeschi bei Spiez Grundbuchblatt Nr. E.________ am 30. August 2017 bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für folgendes Bauvorhaben betreffend das Gebäude am G.________weg: "Die bestehende Küche vom Erdgeschoss nach Obergeschoss verlegen. Neue Küchengeräte installieren. Das bestehende WC vom Erdgeschoss nach Obergeschoss verlegen. Einbau einer Dusche im Obergeschoss." Die Parzelle liegt in Landwirtschaftszone und innerhalb eines im kantonalen Richtplan bezeichneten Streusiedlungsgebiets.