1. Am 8. März 1984 erteilte die Gemeinde Aeschi bei Spiez der damaligen Grundeigentümerin der Parzelle Aeschi bei Spiez Grundbuchblatt Nr. E.________ die Baubewilligung für das Erstellen einer Scheune für Klein- und Federvieh (ohne Hirtgemach). Als Auflagen wurde u.a. verfügt, dass eine Zweckentfremdung in nichtlandwirtschaftliche Nutzung untersagt ist und dass der als Futter- und Eiablageraum bezeichnete Teil der RA Nr. 110/2019/3 2