Im selben Schreiben hat sie jedoch weiter ausgeführt, es könne nicht befürwortet werden, wegen eines bestimmten Einzelfalls die bestehenden Baulinien in partieller Weise aufzuheben, da sonst lauter derartige Fälle auftauchen und eine vernünftige Planung verunmöglicht würde.9 Pläne und Vorschriften, die nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entsprechen, können nicht durch das Gewähren von Ausnahmen faktisch abgeändert oder aufgehoben werden. Vielmehr hat in solchen Fällen das zuständige Gemeinwesen rechtzeitig planerisch tätig zu werden.