2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 4. März 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 13. Februar 2019. Zur Begründung macht er zusammengefasst geltend, dem Vorhaben sei zu Unrecht eine Ausnahmebewilligung zum Überschreiten der Baulinien erteilt worden. Ausserdem würden die Nebenbauten die zulässige Gebäudehöhe überschreiten.