1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. Juli 2018 bei der Stadt Thun ein Baugesuch ein für den Abbruch einer bestehenden Garage sowie den Neubau eines Wohnhauses mit Nebenbauten auf Parzelle Thun-Strättligen Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 13. Februar 2019 erteilte die Stadt Thun dem Vorhaben die Baubewilligung. RA Nr. 110/2019/38 2