N. 4a 12 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 35-35c N. 5 RA Nr. 110/2019/37 7 III. Entscheid 1. Soweit auf die Beschwerde eingetreten werden kann, wird sie abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Lengnau (BE) vom 5. Februar 2019 wird bestätigt. In Bezug auf die bestehende Böschung mit Stützmauer wird die Beschwerde vom 1. März 2019 an die Baupolizeibehörde Legnau weitergeleitet als baupolizeiliche Anzeige. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.