a) In Ziffer 2 der Beschwerde (in Verbindung mit Ziff. 1 der Einsprache) monieren die Beschwerdeführenden, der Abschluss an Parzelle Nr. G.________ sei aus den Schnittplänen nicht ersichtlich. Auf der Parzellengrenze seien teilweise Natursteine sowie umweltbelastende und morsche Eisenbahnschwellen verbaut. Weil keine Entwässerung oberhalb der Eisenbahnschwellen sowie Natursteine ausgeführt worden seien, hätten sie nach einem starken Gewitter Humus und Steine vom neu angelegten Steingarten bei ihnen auf dem Vorplatz. Sie würden nicht akzeptieren, dass sie den Humus sowie die heruntergerollten Steine aufräumen müssten.