2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 1. März 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie verlangen, dass die in ihrer Einsprache bzw. Beschwerde vorgebrachten Punkte zufriedenstellend gelöst werden statt diese als Rechtsverwahrung vorzumerken. Sie beschweren sich insbesondere über die bestehende Böschung und die auf der Grenze stehende Mauer aus Natursteinen und Eisenbahnschwellen. Weiter verlangen sie eine Erschliessung über den F.________weg, da sie ihre private Zufahrtsstrasse nicht zur Verfügung stellen wollen.