Mit Gesamtentscheid vom 5. Februar 2019 erteilte die Gemeinde Lengnau (BE) die Baubewilligung. Sie wies sämtliche Einsprachen ab. Bezüglich der Einsprachepunkte der Beschwerdeführenden entschied sie, dass diese "in eine Rechtverwahrung umgewandelt und hiermit als Rechtsverwahrung angemerkt" werden.