1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 24. Januar 2019 und die Verfügung des AGR vom 17. Dezember 2018 werden bestätigt. 2. Die Frist zur Wiederherstellung gemäss 8.2 des Gesamtentscheids der Gemeinde Saanen vom 24. Januar 2019 wird neu angesetzt auf den 30. Juni 2020. 3. Den Beschwerdeführern 1 und 2 werden Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 1'950.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführer 1 und 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.