Was die geltend gemachten nachbarlichen Interessen am Erhalt der Asphaltierung betrifft, so fallen diese kaum ins Gewicht. Die Verschmutzung der Nachbarliegenschaften bei einer Naturstrasse mag zwar etwas höher sein als bei einer Asphaltstrasse. Allerdings kann diese auch bei einer Asphaltstrasse nicht eliminiert werden, wird die Erschliessungsstrasse doch u.a. durch landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren, welche durch den Einsatz im Feld oft ohnehin verschmutzt sind und diesen Schmutz danach teilweise auf den Strassen liegen lassen. Eine gewisse Verschmutzung der Zufahrtsstrassen bei Grundstücken in bzw. gleich angrenzend an die Landwirtschaftszone ist sodann zu tolerieren. Weiter ist die