Angesichts der strengen Rechtsprechung43 betrifft dies auch die Vermögensinteressen, welche den Beschwerdeführern durch die Wiederherstellung anfallen. Selbst wenn diese Kosten für sie nicht leicht wiegen, werden sie von den öffentlichen, für den Rückbau und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sprechenden Interessen in der Landwirtschaftszone übertroffen. Die Umsetzung dieser Wiederherstellungsmassnahmen ist für die Beschwerdeführer zumutbar.