Die aktuelle Grundeigentümerin dieser Parzelle stelle gar in Aussicht, die Zufahrt zu verweigern, wenn die Asphaltierung nicht bestehen bleibe. Mangels Wegrechtsdienstbarkeit würden sie die Zufahrt kaum erzwingen können. Diese fehlende Dienstbarkeit sei durch die von der Gemeinde vorgenommene Verlegung der öffentlichen K.________ begründet. Damit sei die gesamte Erschliessung des Gebäudes an der K.________ mit der Wiederherstellung gefährdet bzw. müsste eine alternative Zufahrt mit entsprechendem Kulturlandverlust erstellt werden.