Das FWG will unter anderem dem drohenden Verschwinden von Fuss- und Wanderwegen durch Teerung, durch Ausbau und Beanspruchung durch den motorisierten Verkehr und der Unterbrechung bestehender Wegverbindungen durch bauliche Massnahmen zugunsten Dritter entgegenwirken.40 Das Vorhaben widerspricht daher dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung der Asphaltierung von Wanderwegen.