Dazu kommt, dass die Sanierung und Asphaltierung dieses Wegstücks einen bestehenden Hauptwanderweg gemäss Sachplan Wanderroutennetz betrifft. Selbst wenn ein – allerdings bislang nicht realisierter – Ersatz durch Aufhebung einer anderen Hartbelagsstrecke nicht ausgeschlossen scheint, stellt das Vorhaben einen Eingriff in diesen Wanderweg gemäss FWG dar. Das FWG will unter anderem dem drohenden Verschwinden von Fuss- und Wanderwegen durch Teerung, durch Ausbau und Beanspruchung durch den motorisierten Verkehr und der Unterbrechung bestehender Wegverbindungen durch bauliche Massnahmen zugunsten Dritter entgegenwirken.40