e) Die Beschwerdeführer erachten das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung als gering. Dieses bestehe ausschliesslich in der Erhaltung landwirtschaftlicher, nichtbefestigter Bewirtschaftungswege. Diesem öffentlichen Interesse am Wanderweg könne dem Fachbericht des TBA vom 12. Juli 2019 folgend aber mit einem gleichwertigen Ersatz durch Aufhebung einer anderen Hartbelagsstrecke in der Umgebung begegnet werden, was als Bedingung in den Entscheid aufgenommen werden könne. Die vergleichsmässig geringfügigen Dimensionen der Zufahrtsstrasse und die gute Einbettung ins Landschaftsbild sprächen gegen eine Wiederherstellung.