Die Beschwerdeführer werfen der Gemeinde sodann vor, bei der Erstellung der Asphaltierung untätig geblieben zu sein und nicht eingeschritten zu haben. Die blosse 36 Stellungnahme der Gemeinde vom 4. April 2019, Ziff. 4 sowie Augenscheinprotokoll vom 18. Juni 2019, S. 10 unten, Votum Gemeinderat und S. 12 mitte, Votum Vertreter des Beschwerdeführers 2. RA Nr. 110/2019/36 Seite 25 von 33