Ein Vertrauenstatbestand wurde seitens der Gemeinde mit dieser Protokollpassage bzw. mit dem Unterzeichnen des Protokolls nicht geschaffen. Erst Recht nicht hat die Gemeinde in irgendeiner Weise zu bekennen gegeben, dass ein solche Asphaltierung in der Landwirtschaftszone ohne Bewilligung erstellt werden darf. Die Beschwerdeführer konnten vorliegend nicht gutgläubig davon ausgehen, dass die Sanierung und Asphaltierung eines geschützten Wanderweges in der Landwirtschaftszone ohne Baubewilligung erstellt werden darf.