Das Protokoll wurde von sämtlichen Teilnehmern unterschrieben. Wie die Stellungnahmen im Beschwerdeverfahren sowie die Ausführungen anlässlich des Augenscheins zeigen, wurde diese Passage im Protokoll von der Gemeinde und von den Beschwerdeführern unterschiedlich verstanden. Während nach Ansicht der Beschwerdeführer mit dem letzten Stein der letzte Markstein der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. G.________ (südlicher Eckpunkt dieser Parzelle) gemeint war, verstand die Gemeinde darunter den letzten Stein bei der Arve vor der Pistenquerung und damit bloss eine Strecke von rund 35 m ab der Parzellengrenze Saanen Grundbuchblatt Nr. O.________.36